FORD BONUS FÜR ALLE ALLE
Zusätzlich zur staatlichen E-Auto-Förderung1
Wir bieten einen Ford Bonus2 für Puma Gen-E, Explorer, Capri, Mustang Mach-E und Kuga Plug-in-Hybrid, unabhängig ob man für die staatliche E-Auto-Förderung3 berechtigt ist oder nicht. Mehr Informationen bekommen Sie bei uns im Autohaus!
Kuga Plug-in-Hybrid: Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert)* : 17,5-16,2 kWh/100km plus 3,9-2,8 l/100km; CO₂-Emissionen (gewichtet, kombiniert)* : 71-55 g/km; CO₂-Klasse: B; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie (kombiniert)* : 6,1-5,2 l/100km; CO₂-Klasse bei entladener Batterie: E-D; Elektrische Reichweite** : 60‑68 km
Unsere elektrifizierte Bonus-Flotte
Vorteile von Elektrofahrzeugen
Staatliche Förderung – alle Informationen auf einen Blick!4
- Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)
- Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab 01.01.2026 im Inland
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)
- Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen
- Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)
- Nur für Privatpersonen
- Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze
- Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000 €)
- Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert
- Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)
- Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023
- Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte
- Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist
- Der Förderungsbetrag ist für Kauf und Leasing identisch
- Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)
- Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)
- Soziale Staffelung:
- + 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr
- + weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr
- Maximale Förderung (für Kauf und Leasing): bis zu 6.000 € möglich
- Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026
- Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
- Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung
- Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)
- Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen
Mindesthaltedauer
- 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)
Erforderliche Dokumente
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)
- Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
- Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)
Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)







